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SBFSee/Kombi  

ab 09.03.2024

UKW- Funkschein

ab 24.02.2024

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Eine Teilnahme kann nur nach verbindlicher Anmeldung und erfolgter Bezahlung der Kursgebühr erfolgen.
Eine Woche vor Kursbeginn wird die Rechnung mit der Kursgebühr fällig. Diese wird mit der Anmeldung versandt.

Eine Erstattung der Kursgebühr nach Kursbeginn ist nicht möglich, soweit der Grund der nicht erfolgten Teilnahme aus der Risikosphäre des Schülers herrührt.

2.
Anmeldung für See-Törns oder See-Kurse:
Nach erfolgter Anmeldung wird die Rechnung mit der Kursgebühr versandt. Auf diese Rechnung hat eine Anzahlung von 30 Prozent der Kursgebühr zu erfolgen. Die übrigen 70 Prozent des Kurspreises sind 2 Wochen vor Beginn fällig.
Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn wird die Anzahlung einbehalten, danach werden 75 Prozent der Kursgebühr fällig gestellt.
Dem Schüler bleibt der Nachweis vorbehalten, daß der Yachtschule Poseidon durch den Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wird Ersatz gefunden, entstehen dem Schüler keine Kosten.
Mit geleisteter Anzahlung wird ein Sicherungsschein ausgegeben.

3.
Leistung bei Seetörns:
In der Kursgebühr sind Anreise, Hafengebühren, Verpflegung an Bord sowie verbrauchsabhängige Bordkosten nicht enthalten. Diese werden aus der zu erhebenden Bordumlage bestritten.
Mit der Buchung wird keine bestimmte Route verbunden. Streckenführung obliegt dem Schiffsführer in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermesens, unter Einbeziehung meteorologischer und physischer Umstände.
Der Reiseteilnehmer anerkennt, daß er nicht nur Reiseteilnehmer, sondern auch Crewmitglied ist und seine aktive Teilnahme, im Rahmen seiner Fähigkeiten, zur Durchführung der Reise erforderlich ist.
Der Teilnehmer bestätigt, schwimmen zu können.

4.
Haftungsausschluss:
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen die Yachtschule Poseidon sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um Ersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, soweit die Yachtschule Poseidon die Schädigungshandlung zu vertreten hat.
Ebenfalls nicht ausgeschlossen sind Ansprüche gegen die Yachtschule Poseidon, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzug beruhen.
Selbstverständlich unterliegen Vertragspflichtverletzungen nicht diesem Haftungsausschluss.